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Arbeit der Inhaftierten

Die Beschäftigung von Gefangenen wird durch das
"Vollzugliche Arbeitswesen" (VAW) organisiert



Die gesellschaftliche Wiedereingliederung des Gefangenen steht bei der Gestaltung des Justizvollzuges im Vordergrund. Die sinnvolle und wirtschaftlich ergiebige Beschäftigung der Gefangenen ist für eine erfolgreiche Resozialisierung regelmäßig von zentraler Bedeutung. Nach den gesetzlichen Vorgaben dienen Arbeit und Ausbildung im Justizvollzug der Vermittlung, Erhaltung und Förderung der Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit des Gefangenen nach seiner Entlassung.

Um diesen Zielsetzungen entsprechen zu können, müssen sich die vollzuglichen Arbeitsbetriebe in ihrer Ausstattung und ihrem Leistungsangebot an den Verhältnissen der freien Wirtschaft orientieren. Die Aus- und Weiterbildungsangebote entsprechen den Richtlinien der Kammern und berücksichtigen die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Gefangene, die zu einer wirtschaftlich ergiebigen Arbeit nicht in der Lage sind, werden durch entsprechende Fördermaßnahmen in arbeitstherapeutischen Betrieben an die Anforderungen "normaler" Erwerbsarbeit herangeführt.

Mit einer Auftragserteilung an den Landesbetrieb VAW leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen.

In der Justizvollzugsanstalt Waldshut-Tiengen werden Montage- sowie Verpackungsarbeiten für Unternehmerbetriebe ausgeführt.

Mit weiteren Arbeitsplätzen außerhalb dieser vornehmlich für die externe Nachfrage eingerichteten Produktionseinheiten erbringt das VAW Waldshut-Tiengen zahlreiche Serviceleistungen für die eigene Justizvollzugsanstalt (so z.B. in den Bereichen Verpflegungswirtschaft, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten).

In der Anstalt sind auch einige Freigängerplätze verfügbar, von denen aus die Inhaftierten einer Beschäftigung bei umliegenden Arbeitgebern nachgehen.



Geschäftsführerin VAW  Frau Myriam Ganz 07531 / 280 2600






 

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