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Ehrenamt, Anstaltsbeirat


Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. Ehrenamtliche Mitarbeit hat im Justizvollzug eine lange Tradition, oft sind grundlegende Reformen des Strafvollzugs von Persönlichkeiten außerhalb der Gefängnisse eingeleitet worden. Im baden-württembergischen Justizvollzug hat sich das bürgerschaftliche Engagement seit dem Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes (1977) immer weiter verstärkt. Dabei können drei Gruppen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden werden.

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuer (etwa 400 im gesamten Land; 3 in der JVA Waldshut-Tiengen)  sind für die Bedürfnisse des einzelnen Gefangenen zuständig und helfen zusammen mit dem Anstaltspersonal zu einer zielgerichteten Haftzeit und einer positiven Wiedereingliederung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (etwa 700 im gesamten Land; 3 in Waldshut-Tiengen) leiten Gruppen von Gefangenen an (Soziales Training, Gesprächs-, Arbeits- und Lerngruppen, Sport und Freizeit) und tragen so zu Lernprozessen bei, die die Chancen für eine sozialverantwortliche Lebensweise nach der Haftzeit verbessern.

Die Mitglieder der Beiräte, die in jeder Vollzugsanstalt eingerichtet sind (insgesamt etwa 90; in Waldshut drei), wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. "Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung" ( § 18 Buch1 JVollzGB ). Die Beiräte werden von den Gemeinderäten bzw. den Kreisräten bestellt, sie ermöglichen meist aufgrund ihrer kommunalpolitischen Erfahrungen gezielte Hilfen für die Wiedereingliederung.

Falls Sie Interesse haben, ehrenamtlich an der Erfüllung des Resozialisierungsziels in der Justizvollzugsanstalt Konstanz mitzuwirken, wenden Sie sich bitte unmittelbar an:

 

Frau Richnow
Sozialarbeiterin der JVA Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 /881 - 324

 

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